99.84
Isolierung- -
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- Isolierung nach Kontakt mit einer infektiösen Krankheit
- Schutz der Umgebung vor dem Individuum
- Schutz des Individuums vor seiner Umgebung
- Für alle Isolierungen werden die Massnahmen in einer spitalinternen Richtlinie definiert. Sie umfassen für alle Isolierungen: - Tragen von Schutzkleidung/ - Instruktion von Besuchern/ - Desinfektion von Flächen und Material/ - Spezielle Reinigung sowie Desinfektion nach Beendigung der Massnahmen
- Nur die Kontaktisolierung sowie die Aerosolisolierung können gleichzeitig kodiert werden, falls gleichzeitig durchgeführt. Die anderen unter 99.84.- beschriebenen Isolierungen können nicht gleichzeitig in Kombination erfasst werden. Finden verschiedene Isolierungen über einen gesamten Fall und dies nicht gleichzeitig statt, können diese erfasst werden.
- 99.84.0Detail der Subkategorie 99.84
- 99.84.1Kontaktisolierung, nach Anzahl Behandlungstage
- 99.84.2Tröpfchenisolierung, nach Anzahl Behandlungstage
- 99.84.3Aerosolisolierung, nach Anzahl Behandlungstage
- 99.84.4Einfache protektive Isolierung, nach Anzahl Behandlungstage
- 99.84.5Protektive Isolierung in einem speziellen Zimmer, nach Anzahl Behandlungstage